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Tierquälerei ist eine Straftat. ( § 17 Tierschutzgesetz) Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden, oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

 

Unser Gesetz ist in dieser Aussage zwar eindeutig, in seiner Auslegung leider nicht. Immer wieder kommen Umstände und Geschehnisse zu Tage, die verzweifeln lassen. Oder aber die man bekämpfen muss mit allen legal zur Verfügung stehenden Mitteln. Was ist erheblich, was nicht? Bitte machen Sie sich selbst ein Bild.

Dokumentation Bauer Fritz B., Region Aachen

Dokumentationen weitere Missstände liegen uns vor und werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.


Exemplarisch sind hier nur einige wenige Zeitungsausschnitte gezeigt, die sich im Laufe der Jahre angesammelt haben. Die Themen ähneln sich; immer geht es um Tierquälerei. Ein Fass ohne Boden.





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Gemeinnützige Tierschutzgesellschaft mbH

Napoleonsberg 96

52076 Aachen

Tel. +49 2408 3808
Fax +49 2408 7342
E-Mail: Info@GTG-Aachen.de


Geschäftsführerin Romy Lang
Napoleonsberg 96, 52076 Aachen


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